Hast du ein verkehrssicheres Fahrrad?
Quelle:
Allgäuer Zeitung
26.07.2005
Radfahrer, die Ordnungswidrigkeiten begehen, werden nachdem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog bestraft.
- bis zum vollendeten achten Lebensjahr muss der Gehweg benutzt werden.
- von 8 bis 10 Jahren gilt die Entscheidung für eine Radweg- bzw. Fahrbahnbenutzung nur, wenn die Kinder sicher auf dem Rad sind oder unter Aufsicht Erwachsener stehen.
- ab dem 10. Lebensjahr gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Unerlässlich für die Sicherheit der Kinder sind Fahrradhelme. Die Benutzung kann schwere Kopfverletzungen verhindern. Zudem sind bunte Helme besser sichtbar für andere Verkehrsteilnehmer.